Wir realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen. Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille des Verstorbenen stehen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätten
ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle
Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehrere Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis
zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben, bzw. unten, nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt).
Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von Ihrem Bestattungsinstitut organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung.
Die anonyme Bestattung ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld.
Die Almwiesen, - Bergbach - oder Felsbestattung, eine weitere Möglichkeit der individuellen Beistattung. Möglich ist dies in den Schweizer Bergen z. B. im Kanton Wallis. Hier besteht die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf natürliche Art bestatten zu lassen.
|
|
|